Impressum
TSV Leipzig 76 e.V. Abteilung Schwimmen
Abteilungsleiter: Christian Hofmann
Stuttgarter Allee 22
04209 Leipzig
Tel. : 0341 / 4 21 78 74
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Inhaltlich Verantwortlicher: Clemens Czernetzki
©DOSB/Sportdeutschland: Sportdeutschland-Piktogramm
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Für weitere Informationen verweisen wir auf das Impressum von "www.tsvleipzig76.de".
Datenschutzrichtlinie der Abteilung Schwimmen des TSV Leipzig 76 e.V.
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben der Abteilung Schwimmen werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert.
(2) Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt die Abteilung Schwimmen folgende Daten auf: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Tätigkeit, Telefon, gegebenenfalls Kontodaten. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
(3) Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von der Abteilung Schwimmen grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
(4) Als Mitglied des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. ist die Abteilung Schwimmen verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder als Bestand zu melden. Übermittelt werden außerdem Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben im Verein, werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, Email-Adresse sowie die Bezeichnung ihre Funktion im Verein gemeldet. Im Rahmen von Wettkämpfen, sowie sonstigen Veranstaltungen, meldet die Abteilung Schwimmen Ergebnisse und besondere Ereignisse an den zuständigen Verband.
(5) Die Abteilung Schwimmen macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ereignisse von Wettkämpfen sowie Feierlichkeiten auf der Internetseite der Abteilung bekannt. Die Abteilung Schwimmen informiert die Tagespresse sowie die Verbände oder Institutionen des Sports über Turnierergebnisse und besondere Ergebnisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlich werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit dem Vorstand gegenüber Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung im Internet und/oder in der Tagespresse mit Ausnahme Wettkampfergebnissen.
(6) Nur Vorstandmitglieder und sonstige Mitglieder der Abteilung Schwimmen, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
(7) Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gewährt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Einsicht in das Mitgliederverzeichnis.
(8) Beim Austritt aus dem Verein werden die Daten nicht weiter verwendet. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Wirksamwerden des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.
(9) Jedes betroffene Mitglied hat das Recht auf:
a. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
b. Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
c. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
d. Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
(10) Den Organen der Abteilung Schwimmen und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätige ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.